Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Turnschuhen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Turnschuhen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 14.06.2007 - S 8 KR 158/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Dabei geht es nur um ein Basisbedürfnis und damit letztlich um einen Basisausgleich, also nicht um ein vollständiges Gleichziehen mit den Möglichkeiten eines Gesunden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).Eine über die Befriedigung eines solchen Grundbedürfnisses hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist Aufgabe anderer Sozialleistungsträger (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Entgegen der Auffassung der Beklagten falle nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Urteile vom 05.02.2004 - L 16 KR 102/03 - und vom 15.09.2005 - L 16 KR 77/05 -) die Versorgung mit einem orthopädischen Turnschuh zur Ausübung sportlicher Aktivitäten, insbesondere behinderungsausgleichender Sportübungen, nicht in den Eigenverantwortungsbereich der Klägerin.Im Übrigen führen, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, auch die vom SG angeführten Entscheidungen des LSG NRW (Urteile vom 05.02.2004 und vom 15.09.2005, a.a.O.) nicht weiter.
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Auch das Grundbedürfnis der Erschließung "eines gewissen körperlichen Freiraumes" ist nur i.S. eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht i.S.d. vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden zu verstehen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von insoweit nicht betroffenen Menschen benutzt wird (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - in SozR 3-2500 § 33 Nr. 19). - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Zu den "Grundbedürfnissen" gehören zunächst die körperlichen Grundfunktionen (Gehen, Stehen und Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung), darüber hinaus die elementare Körperpflege und das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit Anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissen) umfasst (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 32). - BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von insoweit nicht betroffenen Menschen benutzt wird (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R - in SozR 3-2500 § 33 Nr. 19). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. LSG NRW, Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - m.w.N.). - BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln, für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Diese überwiegend sportliche Betätigung im Freizeitbereich wird vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw. des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn. 5, 27, 31;… BSG SozR 3-2500 § 182b Nrn. 12, 30, 34, 37;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 2; BSG Beschluss vom 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 102/03
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07
Entgegen der Auffassung der Beklagten falle nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, Urteile vom 05.02.2004 - L 16 KR 102/03 - und vom 15.09.2005 - L 16 KR 77/05 -) die Versorgung mit einem orthopädischen Turnschuh zur Ausübung sportlicher Aktivitäten, insbesondere behinderungsausgleichender Sportübungen, nicht in den Eigenverantwortungsbereich der Klägerin.